Montag, 31. Mai 2010

Stille Freude

Das Landgericht Koblenz hat entschieden, das angebotene Gratis Leistungen nicht kostenpflichtige Abonnements übergehen dürfen (Az.: 1 HK O 85/09).
Und welche Internetfirma hatte diese Geschäftsidee? 1und1!
Das Schöne bei 1und1 ist ja, das 1 + 1 bei ihnen nur für gewisse Zeit 2 ergibt. So bot diese Firma sehr günstige Webhostingstarife für Domains an. Ich habe ihnen einen Vertrag, den habe ich einmal 50 Pfennig im Monat bezahlt. Er war unter anderem deswegen so günstig, weil immer ein Werbe PopUp geschaltet wurde. Irgendwann lief dieses Paket aus und wurde auf eines ohne PopUp umgestellt. Dies war mit einer kleinen Preiserhöhung verbunden. Auch dieses Paket lief aus und das Folgende auch. Mittlerweile zahle ich etwas mehr als drei Euro Monat. Bemerkt habe ich diesen Umstand nur, weil ich im Rahmen einer anderen Auseinandersetzung meine Verträge bei ihnen unter die Lupe genommen haben.
Die letzte Preiserhöhung habe ich dann doch einmal mitbekommen und ihr widersprochen. Bloß genützt hat es nichts, obwohl per E-Mail auf den Widerspruch reagiert wurde. Der Widerspruch wurde nämlich in eine Kündigung umgedeutet. Dieser habe natürlich auch wieder umgehend widersprochen. Dieser Widerspruch wurde dann auch angenommen, allerdings stellte mir diese Firma dann eine Rechnung inklusive der Preiserhöhung aus ... .

Ich könnte nun noch einige Geschichten erzählen was mir alles Schlimmes bei diesem Provider widerfahren ist. Allerdings werde ich nun lieber im Stillen freuen, dass 1und1 zumindest ein Geschäftsfeld weniger hat.

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